geb. 16. Juli 1904 in Weyer (St. Goarshausen)
Ackermann, Elise, geb. Halberstat
Ackermann, Jakob
Ackermann, Ferna
Viehhändler, Synagogendiener
Büttenstraße 5 (von Weyer (St. Goarshausen) kommend, 1936)
Stephanienstraße 5 (1936-1939)
Am 12. April 1939 Emigration nach London
Simon Ackermann wurde am 16. Juli 1904 in Weyer geboren, damals preußische Provinz Hessen-Nassau. Heute gehört der kleine Ort zur Verbandsgemeinde Loreley in Rheinland-Pfalz. Die Eltern waren Jakob und Elisa geb. Halberstat.
"Im 18. und 19. Jahrhundert lebten in Weyer nur wenige Juden. Sie bildeten mit den Orten Nochern und Lierschied eine Synagogengemeinde. Im Haus des Gemeindevorstehers Moses Ackermann in der Schulstraße entstand ab etwa 1818 ein gemeinsamer Betsaal. Die Toten wurden auf dem jüdischen Friedhof Nochern beigesetzt. Nach 1933 lebten nur noch drei jüdische Familien in Weyer, zwei von ihnen konnten nach Amerika emigrieren. Bei den Novemberpogromen 1938 wurde der Betsaal im Hause Ackermann verwüstet, die Familie von Siegfried Ackermann zur Zwangsarbeit in die ehemalige Bergarbeitersiedlung Friedrichssegen-Tagschacht, einem Ortsteil von Lahnstein, verbracht und von dort in verschiedene Vernichtungslager im Osten deportiert." (Wikipedia)
Die antijüdische Entwicklung in Weyer betraf sicher auch die Familie von Simon Ackermann. Er kam mit Frau und Tochter bereits am 13. März 1936 nach Baden-Baden und fand seine erste Unterkunft bei Familie Rosbasch in der Büttenstraße 5.
Kurz danach wurde er von der jüdischen Gemeinde als Synagogenverwalter eingestellt und bezog das Haus neben der Synagoge. Hier, in der Stephanienstraße 5, hatte zuvor der Synagogendiener Louis Weil gewohnt. Dieser zog 1936 in die Stephanienstraße 20 und kehrte 1939 zurück. Louis Weil wurde 1940 nach Gurs deportiert und starb dort am 29. Mai 1941. Für ihn wurde 2008 ein Stolperstein verlegt. In dem Synagogenhaus wohnten 1939 und 1940 auch die Witwe Frieda Kayem und ihre Stieftochter Irma Kayem. Beide wurden nach ihrer Deportation nach Gurs in Auschwitz ermordet. An sie wird ebenfalls mit Stolpersteinen seit 2008 erinnert.
Im August 1937 wurde Simon Ackermann von einer "arischen" Angestellten des nahe gelegenen Hotels Tannhäuser bei der Gestapo Baden-Baden wegen "tätlicher Beleidigung" (anzügliche Bemerkungen sexueller Art) denunziert und vom Amtsgericht Baden-Baden zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Im September 1938 verweigerte die NSV die Erbringung von öffentlichen Fürsorgeleistungen für Simon Ackermann. Das Urteil wurde im Jahre 1949 in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben.
Im April 1939 gelang es Ackermann, mit seiner Frau Johanna geb. Lazar und der erst ein Jahr alten Tochter Ferna, über London in die USA auszureisen. Das ein halbes Jahr zuvor, am 9. und 10. November 1938, mit Hilfe der SS landesweit organisierte Pogrom hatte auf schockierende Art und Weise klar gemacht, dass ein Leben in Deutschland für Jüdinnen und Juden nicht mehr möglich sein würde. Vater Simon Ackermann schildert die Ereignisse in einem Brief vom 26. Dezember 1967 aus New York an den damaligen Oberbürgermeister Ernst Schlapper:
"Ich war Synagogenverwalter in Baden-Baden bis zu meiner Ausweisung durch die GESTAPO im April 1939. Am 9. November 1938 bei dem Judenpogrom und Verbrennung der Synagoge wurde ich von dem SS Mann Javer Ward unter vorgehaltenem und geladenem Revolver in die brennende Synagoge getrieben und nur durch die edle menschliche Tat des Kreisbrandmeisters und Feuerwehrhauptmanns, Herrn Gustav Müller, habe ich mein Leben zu verdanken, andernfalls wäre ich lebendig verbrannt. Über die Einzelheiten wird Herr Müller jederzeit Auskunft geben können.
Durch die Misshandlungen im KZ Sachsenhausen und Dachau und bei dem Synagogenbrand habe ich mir nachweislich ein schweres Herzleiden zugezogen sodass ich schon 7 Jahre vollständig arbeitsunfähig bin. Ich bekomme von der Wiedergutmachungsstelle eine Gesundheitskur nach Bad Wiessee genehmigt, jedoch die Reisekosten werden nicht bezahlt.
Schon drei Mal habe ich die Reise für mich und meine Frau, welche mich begleiten muss, da ich allein nicht reisen kann und darf selbst bezahlt. Da mein Spargeld aufgezehrt ist, kann ich mir die Reise nicht leisten, so erlaube ich mir mich an Sie zu wenden, mit der Bitte die Reisekosten für mich und meine Frau und mit der Lufthansa oder auch per Schiff erstatten zu wollen. .."
Die Reise für das Ehepaar hätte damals circa 4.000 D-Mark gekostet, wie aus den Akten des Oberbürgermeisters hervorgeht.
Schlapper antwortete am 17. Januar 1968
"Von Ihren Ausführungen … habe ich mit Interesse Kenntnis genommen und mich durch Herrn Gustav Müller … informieren lassen. Die Übernahme der Reisekosten … nach Bad Wiessee …, ist leider nicht möglich, da entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Stadt nicht zur Verfügung stehen. Ich bedauere daher außerordentlich, Ihrem Antrag nicht entsprechen zu können.
Mit vorzüglicher Hochachtung.
Der Oberbürgermeister Dr. E. Schlapper"
Es ist nicht ersichtlich, ob Schlapper sich um andere Geldquellen wie beispielsweise einen privaten Spender bemühte. Die Antwort lässt auf eine wenig teilnehmende Haltung in Hinsicht auf die Schicksale jüdischer und anderer verfolgter Mitbürger während der Nazi-Herrschaft schließen.
StABAD A23/45; StABAD A24/705; StABAD A28/3-206; StABAD A5/Meldekarte; StAF F 196/1 Nr. 1490; StAF P 303/4 Nr. 353; StAF F 175/1 Nr. 422
Hier wohnte
SIMON ACKERMANN
JG. 1904
FLUCHT 1939
ENGLAND
Stolperstein Stephanienstraße 5, verlegt am 18. Oktober 2021