geb. 21.07.1897 in Warszawa (Warschau, Polen), gest. 22.04.1969 in Buffalo (USA)

Ehepartner:

Alexander, Sophie, geb. Elbs

Kinder:

Alexander, Walter Egon
Alexander, Kurt Manfred
Alexander, Heinrich Josef

Beruf:

Kaufmann

Adressen:

Büttenstraße 5 (von Konstanz kommend, 1937)
Hahnhofstraße 47 (1937-1947, nach Buffalo (USA))

Bild(er):

Der 1930 bei der Stadtverwaltung Konstanz eingetretene Kaufmann jüdischer Abstammung Alexander Sigmund wurde als Obersekretär zum 31. März 1933 entlassen. Ab Mai 1934 musste er sich wegen Unregelmäßigkeiten und Unterschlagung im Amt vor dem Landgericht Konstanz verantworten, das ihn am 15. November 1934 zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilte. 1936-1937 war er bei der Konstanzer Firma Moss beschäftigt, die danach ihre Geschäfte in die Schweiz verlegte. Sigmund Alexander verzog daraufhin nach Baden-Baden, wo er als Geschäftsleiter der Firma Robert Lipsky bis zu deren Arisierung arbeitete. Nach einem KZ-Aufenthalt in Dachau vom 10. November bis 9. Dezember 1938 wurde er Büroleiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hugo Hauser bis zu dessen Deportation im Oktober 1940. Vom 28. Dezember 1940 bis 1. Dezember 1942 war er bei der Reichsvereinigung der deutschen Juden als Bürochef „Jüdische Verwaltung“ angestellt, vom 1. Novemer 1942 bis 3. April 1945 bei der Firma Autoverkehr Karl Munz, Baden-Baden, beschäftigt.

Nach Kriegsende war er von der Besatzungsmacht als Oberbürgermeister vorgesehen. Weil er gedoch in seinem Entnazifizierungsfragebogen den Strafprozess und seine Inhaftierung verschwieg, rückte die Besatzungsmacht von diesem Vorhaben ab. Sie setzte ihn aber für wenige Monate als Sous-Chef der Baden-Badener Polizei ein. Nach Bekanntwerden der Verurteilung in der Öffentlichkeit trat er als Chef der Polizei in Baden-Baden zurück. Sigmund Alexander entschloss sich mit seiner Frau zur Auswanderung in die USA, wo seine in den 1930erJahren ausgewanderten Kinder lebten. Er verstarb im April 1969 in Buffalo.

Quellen/Literatur:

StABAD A23/45; StABAD A5/Meldekarte; StAF F 196/2 Nr. 795; StAF D 180/2 Nr. 7673