geb. 10.10.1885 in Mainz, gest. 10.09.1956 in Baden-Baden

Ehepartner:

Büchler, Maria Elisabeth, geb. Pfüller

Eltern:

Büchler, Anna Paulina, geb. Schreck
Büchler, Alexander Hermann

Beruf:

Lehrer

Adressen:

Stiftsgasse 2

Seit 1924 Direktor des Pädagogiums Baden-Baden. Studium u. a. in Jena. Nach Kriegsdienst als Offizier 1918 Freikorpskämpfer im Baltikum und in Ostpreußen gegen Spartakisten.
Verzögerte die Teilnahme seiner Schüler an den von der Partei nach 1933 verordneten außerschulischen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Sports. 1935 erhielt er deswegen eine erste Verwarnung aus Parteikreisen, zumal er sich im Rastatter Gasthaus "Adler" lobend für die Juden eingesetzt hatte und gleichzeitig vom "Führer" forderte, "der müsse erst noch beweisen, was er könne". Auch in der Folgezeit ließ Büchler sich immer wieder zu gefährlichen Äußerungen hinreißen. So machte er an der Jahreswende 1937/38 im Geschichtsunterricht abfällige politische Bemerkungen über führende Mitglieder der NSDAP und erzählte den Schülern politische Witze: "Wisst Ihr, wer die bestbezahlten Sänger in Deutschland sind? Das sind die Reichstagsabgeordneten! Diese kommen einmal im Jahr zusammen, singen das Deutschland- und Horst Wessellied und bekommen dafür 800 RM".
Aus dem April 1938 stammt folgende Aussage, die der Gestapo nach Bekanntwerden den willkommenen Anlass gab, schärfere Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen: "Das Wahlergebnis hat schon vorher im Schreibtisch des Dr. Goebbels gelegen, deshalb hat dieser das Wahlergebnis von 99% gleich nach der Wahl schon dem Führer melden können".
Ein Strafverfahren gegen Büchler wegen Heimtücke wurde eingeleitet, er selbst am 17. Oktober 1938 von der Gestapo festgenommen und in das Rastatter Gefängnis verbracht.
Als weitere Verfehlung wurden ihm kritische Schilderungen der Realität des Ersten Weltkriegs vorgeworfen, die er seinen älteren Schülern aus Anlass der Sudetenkrise, Ende September 1938, im Geschichtsunterricht vermittelt hatte.
Am 10. Februar 1939 wurde Büchler vom Sondergericht Mannheim, das (wohl zur Abschreckung der Stadtbevölkerung) ausnahmsweise im Baden-Badener Rathaus tagte, zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Insbesondere Landgerichtsrat Dr. O. Müller betrug sich nach Angaben Büchlers "in besonders nichtswürdiger Weise gegenüber dem Angeklagten". Büchlers Verhalten, so die Urteilsbegründung, sei geeignet gewesen, "das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung und das der NSDAP und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen".
Otto Büchler erhielt Berufsverbot, das Pädagogium selbst wurde geschlossen. Die beabsichtigte Wiedereröffnung zum 15. Oktober 1946 scheiterte daran, dass das Richard-Wagner-Gymnasium für die Besatzungsmacht geräumt werden musste und in die Räume des Pädagogiums einzog. Seit 1953 wieder ordentlicher Schulbetrieb. Das Urteil gegen Otto Büchler wurde am 19. Februar aufgehoben auf Grund des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 31. Mai 1946.

Quellen/Literatur:

StAF F 196/1 Nr. 1201; GLAK 507 Nr. 2875
https://paedagogium-baden-baden.de/wp-content/uploads/2015/10/8_305_2704_v0_Badener_Tagb.pdf (Zugriff: 16.06.2020)
Metzinger, Adalbert: Menschen im Widerstand. Mittelbaden 1933-1945, Ubstadt-Weiher 2017, S. 90-92.