geb. 16.04.1893 in Kraichtal (Unteröwisheim), gest. 27.03.1942 in Ravensbrück

Ehepartner:

König, Karl (geschieden)

Beruf:

Vertreterin

Adressen:

Bernhardstraße 4 (von Bretten kommend, 1935-1936)
Laubstraße 7 (1936-1937)

Weiteres Schicksal:

Am 27. März 1942 in Ravensbrück ermordet

Bild(er):

Die Zeugen Jehovas wurden seit Beginn des NS-Regimes von der Gestapo genau beobachtet und hartnäckig verfolgt, so auch die am 16. April 1893 in Unteröwisheim geborene Hermine König, die später in Baden-Baden lebte. Die Mutter von zwei erwachsenen Kindern wurde vom Amtsgericht Mannheim am 10. August 1935 zu sechs Wochen Gefängnis wegen Betätigung für die Zeugen Jehovas verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie ihre Reisetätigkeit für eine Korsettfabrik benutze, um unter ihren Kundinnen für die Zeugen Jehovas zu werben. Es ist anzunehmen, dass eine Denunziation aus ihrem Kundenkreis zu ihrer Festnahme geführt hatte.

Dieses erste Urteil wirkte sich strafverschärfend auf ihre zweite Verhandlung aus, als sie vom Sondergericht Mannheim am 21. Januar 1938 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Die Anklage bezog sich darauf, dass sie die Verteilung von Schriften organisiert und ihre Wohnung für Taufen und Zusammentreffen zur Verfügung gestellt habe. Die Strafverschärfung sollte den "ernsten und hartnäckigen Widerstand der Angeklagten brechen". Doch auch nach dieser Verurteilung blieb Hermine König standhaft ihrem Glauben treu. Laut ihrer Personalakte wurde sie am 3. August 1937 in Schutzhaft genommen und anschließend nicht wegen ihrer illegalen Arbeit, sondern weil sie sich geweigert hatte, an Luftschutzkursen teilzunehmen, was als "staatsfeindliche Haltung" galt, zu einer zehntägigen Gefängnisstrafe verurteilt: In dem Schutzhaftbefehl wird auf ihre "staatsfeindliche Gesinnung" Bezug genommen und ihr vorgeworfen, als sogenannte "Pionierin der Internationalen Bibelforscher Vereinigung" im Bezirk Bruchsal-Bretten die Reorganisation der Vereinigung betrieben zu haben. Das dem "Fehlverhalten" zugrunde liegende Urteil wurde so begründet: "Wenn sie auch die Teilnahme ablehnt und demgemäß offensichtlich auch den Heeresdienst verdammt, so hatte das Gericht doch nicht den Eindruck, dass die Angeklagte durch ihr Verhalten bewusst dem Kommunismus Vorschub leisten will. Das Gericht war der Auffassung, dass die Angeklagte als Frau nicht die Einsicht und den verbrecherischen Willen besaß, um die ganze politische Tragweite ihres Ungehorsams gegen die staatlichen Gesetze zu erkennen und zu wollen." Nach der Inhaftierung wird sie am 18. Juli 1937 in die sog. "Schutzhaft" genommen und in das KZ Moringen eingewiesen. In der Begründung ihrer "Inschutzhaftnahme" heißt es: "Da Frau K. eine unbelehrbare, äußerst hartnäckige Bibelforscherin ist, halte ich ihre Unterbrinung im Frauenkonzentrationslager Moringen für dringend geboten. Diese Maßnahme ist um so begründeter, als die König wegen ihrer illegalen Betätigung für die IBV bereits vorbestraft ist."

"Für sehr viele Zeugen Jehovas war die Inhaftierung in einem KZ im Anschluss an eine verbüßte Gefängnisstrafe nur die logische Konsequenz aus ihrer bisherigen widerständigen Haltung, die sich darin äußerte, dass sie - die kurz bevorstehende Entlassung vor Augen - dennoch nicht bereit waren, die von ihnen geforderte Loyalitätserklärung gegenüber dem NS-Staat abzugeben. Diese Haltung setzten sehr viele Zeuginnen Jehovas auch in dem KZ fort. Ursprünglich eingeliefert wegen ihres widerständigen Verhaltens in Freiheit, verbleiben sie nunmehr in dem KZ wegen ihres widerständigen Verhaltens in dem KZ." (Hesse, Hans, Harder, Jürgen: Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste. Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenberg und Ravensbrück, Essen 2001, S. 65.)
Das KZ Moringen bei Göttingen diente von Oktober 1933 bis März 1938 als KZ nur für Frauen. Nach den Kommunistinnen mit 24 % Anteil an den KZ-Häftlingen stellten die Zeuginnen Jehovas mit 22 % die nächstgrößte Gruppe. Ab 1936 wurden Zeuginnen Jehovas verstärkt eingeliefert, wobei sich darunter besonders viele ältere Frauen befanden. Die Verurteilungen und Inhaftierungen von Hermine König beweisen, dass sie sich von Anfang an dem von den Nazis verhängten Betätigungsverbot beharrlich widersetzte und auch im KZ ihren religiösen Überzeugungen treu geblieben ist.

Nach zwischenzeitlicher Entlassung aus der Frauenhaftanstalt Gotteszell wegen einer schweren Erkrankung verstarb Hermine König kurze Zeit später laut ihrer Einwohnermeldekarte von Baden-Baden am 27. März 1942 im KZ Ravensbrück. In diesem Frauen-KZ waren innerhalb von sechs Jahren über 132 000 Frauen aus 40 Nationen inhaftiert worden. Darunter befanden sich auch ca. 600 deutsche Zeuginnen Jehovas.

Dr. Adalbert Metzinger

Quellen/Literatur:

StABAD A5/Meldekarte
Hesse, Hans: Das Frauen-KZ Moringen 1933-1938, Hürth ²2002, S. 122 ff.
Metzinger, Adalbert: Menschen im Widerstand, Ubstadt-Weiher 2017, S. 86
Bildnachweis: NLA Hannover Hann. 158 Moringen Acc. 105/96 Nr. 188

Hier wohnte
HERMINE KÖNIG GEB. MÜLLER
JG. 1893
VERHAFTET 1937
ALS "ZEUGIN JEHOVAS"
MORINGEN RAVENSBRÜCK
ERMORDET 27.3.1942

Stolperstein Laubstraße 7, verlegt am 08.11.2013