geb. 26.04.1883 in Baden-Baden, gest. 03.11.1940 in Grafeneck (offiziell: Hartheim)
Schweizer, Marie, geb. Weigel
Schweizer, Carl
Lange Straße 64 (1883)
Rheinstraße 41 (1885)
Hardstraße 28 (1888)
Gernsbacher Straße 98 (1891)
Maria-Viktoria-Straße 29 (1894)
Mühlengasse 2 (1897)
Hirschstraße 14 (1902)
Marktplatz 3 (1906-1909)
Rettigstraße 16 (1917)
Am 21. Okt. 1940 in Grafeneck ermordet
Max Gustav Adolf Schweizer wurde am 26. April 1883 als Sohn des Friseurs Karl Schweizer und seiner Ehefrau Marie geb. Weigel in Baden-Baden geboren.
Er war gerade drei Jahre alt, als sein Vater mit nur 38 Jahren starb. Zurück blieb die Mutter mit Max sowie dessen Bruder, zwei Schwestern und einem Stiefsohn aus der ersten Ehe des Vaters mit Nanette geb. Lambert (+22. Okt. 1878). Die Kinder waren zwischen einem und neun Jahre alt. Die Verhältnisse müssen überaus ärmlich gewesen sein. Die Kindheit und frühe Jugend Max' war geprägt durch häufige Umzüge. Die Familie wohnte kaum länger als drei Jahre unter derselben Adresse. Die Witwe ernährte die sechsköpfige Familie wohl mehr schlecht als recht mit ihrer Arbeit als Kleidermacherin und Friseuse.
In diesem Umfeld erfuhr der minder begabte Max wohl nur wenig Förderung. Dennoch konnte er offenbar die Schule abschließen und eine Lehre als Hilfsmonteur absolvieren. Doch schon vor Eintritt in den Militärdienst 1904 machte sich ein geistiger Rückgang bemerkbar. Von seiner Einheit, dem im Lahr stationierten Infanterieregiment 169, wurde er recht schnell ins Bekleidungsamt Gottesaue verlegt, da er, zwar "willig und gutmütig", aber nur zu einfachen Tätigkeiten in der Lage war.
Nach der Entlassung vom Militär 1906 fand Max aufgrund seiner schwachen Leistungen keine regelmäßige Arbeit mehr. Zuletzt erhielt er "aus Barmherzigkeit" eine Anstellung bei Hofgärtner Richard Ahrens, aber auch dieser sah nach nur zwei Monaten keine Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mehr.
In dieser Zeit machten sich bei Max Schweizer erstmals Verfolgungsideen bemerkbar. Er meinte, von Menschen in seinem Umfeld "geschliffen" zu werden. Diesen oft im Zusammenhang mit dem Militär verwendeten Begriff, der im übertragenen Sinne auf die dortige strenge Disziplin anspielt und der in seiner Gegenwart vielleicht tatsächlich gefallen sein mag, nahm er offenbar wörtlich. Er ängstigte sich und empfand dieses "Geschliffenwerden" sogar körperlich.
Die Mutter brachte die Situation und insbesondere die Tatsache, dass ihr Sohn nicht mehr zum Familienunterhalt beitragen konnte - was angesichts ihres eigenen schlechten Verdiensts dringend nötig gewesen wäre -, in eine schwierige Lage. Sie führte die Verschlechterung auf den übermäßigen Drill beim Militär zurück und versuchte wiederholt, eine Rente für Max zu erwirken. Doch von den zuständigen Stellen wurde ein Zusammenhang zwischen Militärzeit und Schweizers geistigem Abfall nicht anerkannt. Im Gegenteil sei ihr "Sohn ein williger und gutmütiger Mensch [gewesen], der einer strengen Behandlung nicht bedurfte und daher auch nicht streng behandelt worden ist."
Von Stimmen gequält, suchte Max Schweizer im Frühjahr 1909 Hilfe bei Amtsarzt Dr. Franz Neumann. Dieser attestierte, dass es sich bei Schweizer um einen "Fall von Schwachsinn und harmloser Verrücktheit" handele und empfahl die Aufnahme in die Kreispflegeanstalt Hub. Da keine Aussicht auf Besserung bestehe, sei eine Behandlung in einer psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt nicht angezeigt. Schweizer selbst stellte daraufhin einen entsprechenden Antrag, doch ist sicherlich die Frage gerechtfertigt, wie frei seine Entscheidung war. Bei der attestierten Minderbegabung Schweizers wird es dem Arzt ein leichtes gewesen sein, seinen als indifferent und weitestgehend gleichgültig beschriebenen Patienten von der Notwendigkeit dieses Schrittes zu überzeugen.
Am 15. Juni 1909 wurde Max Schweizer in die Kreispflegeanstalt Hub verbracht. Die Verpflegungskosten in Höhe von täglich 80 Pfennigen wurden aus einer mit Aufnahme in die Anstalt bewilligten Invalidenrente und der Armenkasse Baden-Baden bestritten.
Die Mutter Marie Schweizer war von der Notwendigkeit der Anstaltsunterbringung nicht überzeugt. Mit der Einweisung des Sohns begann ein jahrelanger Kleinkrieg zwischen ihr und der Anstalt. Marie Schweizers Rolle ist aus der Rückschau schwer zu beurteilen. Die Hartnäckigkeit, mit der sie sich für ihren Sohn einsetzte, ist durchaus bemerkenswert, und es muss ihr hoch angerechnet werden, dass sie den Kontakt zu ihm zeitlebens aufrechterhielt. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo der Kontakt zur Familie mit den Jahren abbrach. Wann immer es Marie Schweizer möglich und von der Anstaltsleitung erlaubt war, besuchte sie ihren Sohn; als Mutter, die seine Bedürfnisse und Eigenheiten wohl am besten einschätzen konnte, beobachtete sie ihn genau und brachte jede Verschlechterung seines Zustands zur Sprache. Ihre Forderung, ihm etwa durch Spaziergänge ins Freie geistige Anregung zu bieten, klingt durchaus richtig. Andererseits traf sie nicht immer den richtigen Ton, etwa wenn sie die Unterbringung ihres Sohnes mit einer Strafhaft verglich oder sich in nicht zu belegende Anschuldigungen verstieg, und ihr Auftreten trug durchaus querulatorische Züge. Im Gefüge der Anstalt war sie ein Störfaktor und wurde je länger je mehr entsprechend behandelt, zumal sie durchaus Grenzen überschritt, beispielsweise wenn sie unbefugt über den Garten der Direktorenvilla ins Anstaltsgelände einzudringen versuchte. Mehrfach wurde ihr vorübergehendes Hausverbot erteilt. Bei der Anstaltsleitung verfestigte sich der Eindruck, dass auch sie selbst "geistig nicht normal" sei. Max Schweizer war nach ihren Besuchen regelmäßig unruhig und aufgewühlt.
Schon im Dezember 1909 stellte Marie Schweizer erstmals einen Antrag auf Entlassung ihres Sohns; sie war überzeugt, dass es ihm zu Hause bessergehe und sie ihn umfassender pflegen könne. Inwieweit auch die Hoffnung der Witwe eine Rolle spielte, einen Mann im Hause zu haben, sei dahingestellt. Dem ersten Antrag folgten im Laufe der Jahre viele weitere, doch selbst eine Petition beim Großherzog und Klagen vor verschiedenen Gerichten führten nicht zum Erfolg. Lediglich beim gesetzlichen Vormund ihres Sohns - Max Schweizer war seit Feb. 1910 entmündigt - fand Marie Schweizer Unterstützung. Er versuchte, zumindest eine Unterbringung mit therapeutischer Behandlung in einer Heil- und Pflegeanstalt zu erwirken, doch auch dieses ohne Erfolg. Da eine Besserung von Schweizers Zustand selbst durch therapeutische Maßnahmen nicht zu erwarten sei, nähme er in einer Psychiatrischen Klinik nur einem Patienten mit besseren Prognosen den Platz weg.
Am 26. Mai 1917 erhielt Marie Schweizer endlich den überraschenden Bescheid, dass ihr Sohn probeweise nach Hause entlassen werde. Doch der Freude folgte bald Ernüchterung. Marie Schweizer, inzwischen 62 Jahre alt, musste einsehen, dass sie mit der Pflege ihres Sohns überfordert war und er auch nicht die erhoffte Unterstützung im Haushalt sein konnte. Noch im Dezember desselben Jahres beantragte sie, ihren Sohn in die Heil- und Pflegeanstalt Illenau aufzunehmen. Im Mai 1918 wurde er stattdessen in die Kreispflegeanstalt Hub zurückgebracht.
In den folgenden Jahren wurde der "Kampf" der Mutter um ihren Sohn immer mehr zur Obsession, gleichzeitig zeigte sie selbst zunehmend Anzeichen von Demenz. Am Neujahrstag 1928 entwich Schweizer aus der Anstalt und wurde für einige Tage von der Mutter versteckt, bevor er im Februar wieder in die Hub verbracht werden konnte.
Zu seinen regelmäßigen Wutanfällen gesellte sich jetzt Exhibitionismus. Im Juni 1934 wurde Schweizer zwangsweise sterilisiert.
Am 2. Juli 1938 starb die Mutter im Alter von 83 Jahren. Der letzte Eintrag in Max Schweizers Patientenakte vom 30. März 1940 vermerkt: "Nachdem die Mutter vor einiger Zeit gestorben ist, ist Schw. sichtlich ruhiger geworden." Schweizer rettete dieser Umstand dennoch nicht. Am 21. Okt. 1940 wurde er nach Grafeneck verbracht und dort ermordet.
KA RA 1Hub B1; BArch R179/25536
Hier wohnte
MAX SCHWEIZER
JG. 1883
EINGEWIESEN 1909
KREISPFLEGEANSTALT HUB
"VERLEGT" 21.10.1940
GRAFENECK
ERMORDET 21.10.1940
"AKTION T4"
Stolperstein Marktplatz 3 , verlegt am 21.05.2025