Verfolgungskontext / Gruppe

Bislang konnten für dieses Gedenkbuch der Opfer des Nationalsozialismus in Baden-Baden zahlreiche Schicksale von jüdischen Familien und Einzelpersonen, von politisch Andersdenkenden und Opfern der Krankenmorde zusammengetragen werden. Über weitere Opfer aus Baden-Baden, seien es Homosexuelle, Sinti und Roma oder Zwangsarbeiter, ist bislang wenig bekannt oder die vorhandenen Informationen konnten noch nicht eingearbeitet werden, weshalb diese Verfolgungskontexte nicht als eigene Gruppe erscheinen.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden reichsweit rund 200.000 Männer, Frauen und Kinder mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen und geistigen Behinderungen als „lebensunwerte Leben“ ermordet. Der beschönigend als „Euthanasie“ (Gnadentod) bezeichneten Aktion fielen auch Menschen aus Baden-Baden zum Opfer.

Bis jetzt sind die Namen von 118 Männern, Frauen und Kindern bekannt, die in Baden-Baden – einschließlich der heute eingemeindeten Ortsteile – geboren sind oder hier gewohnt haben und Opfer der NS-Krankenmorde wurden. Sie kamen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Das älteste Opfer war 81 Jahre alt, das jüngste gerade einmal zehn.

Die Mehrzahl von ihnen wurde im Verlauf des Jahres 1940 im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ in Grafeneck bei Münsingen ermordet, vier weitere Personen wurden nach der Schließung der Vernichtungsanstalt Grafeneck zwischen Dezember 1940 und Sommer 1941 im hessischen Hadamar getötet.

In der menschenverachtenden Ideologie der Nationalsozialisten galten besonders die in Heimen oder Kliniken untergebrachten Menschen als „Ballastexistenzen“, die nach deren Ansicht hohe und unnötige Kosten verursachten. Ein Abtransport der Menschen aus den jeweiligen Anstalten war für das Regime effizient und schnell durchzuführen. Bislang ist uns keine Person bekannt, die aus einem Privathaushalt deportiert wurde.

Nach erheblichem Widerstand aus der Bevölkerung und insbesondere aus Kreisen der Kirche stellten die Nationalsozialisten die sog. T4-Aktion im August 1941 ein. Doch im Verborgenen wurden weiterhin Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ermordet. Dies geschah nun nicht mehr in Gaskammern wie in Grafeneck, sondern unauffällig und dezentral in den Kliniken. In diesen Fällen ist es schwierig, eine absichtliche Tötung nachzuweisen, so dass mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist.

Im Land Baden waren nach 1941 mit Emmendingen und Wiesloch nur noch zwei der ehemals fünf staatlichen Heil- und Pflegeanstalten in Betrieb. Über gezielte Tötungen in diesen Kliniken ist nichts bekannt. Infolge von Überbelegung, mangelhafter Betreuung und immer schlechter werdender Ernährungslage starben jedoch weitere Patientinnen und Patienten. Nachdem beide Kliniken zusätzlich Lazarette und Ausweichkrankenhäuser aufnehmen mussten, wurden Patienten außerdem in andere Anstalten verlegt und dort ermordet.

Mindestens fünf Männer und Frauen aus Baden-Baden wurden in Hadamar durch Giftinjektionen und Überdosierung von Medikamenten ermordet. Eine Frau starb in der Zwischenanstalt Eichberg. Zwei Frauen kamen in Kaufbeuren, eine in Irsee und drei in den elsässischen Anstalten Hoerdt bzw. Brumath ums Leben. In diesen Kliniken wurde eine spezielle „Hungerdiät“ verabreicht, eine fleisch- und fettlose Kost mit nur 400 bis 500 Kalorien pro Tag, die innerhalb von wenigen Monaten zu einem qualvollen Tod führte.

Viele Kranke gingen an Vernachlässigung und unbeschreiblichen hygienischen Bedingungen zu Grunde. Insgesamt starben zwischen 1942 und 1945 mindestens 16 Männer und Frauen aus Baden-Baden in psychiatrischen Kliniken vermutlich eines gewaltsamen Todes.

Alle diese Zahlen können indes nur eine Annäherung sein. Das Schicksal vieler Betroffener wird ungeklärt bleiben, weil entsprechende Dokumente fehlen oder sich ihre Spuren verlieren. Ihre Biographien können nicht mehr rekonstruiert werden.

Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas waren die erste Glaubensgemeinschaft, die im nationalsozialistischen Deutschland verboten wurde. Keine andere religiöse Minderheit wurde so früh und so konsequent von den Nationalsozialisten verfolgt wie die „Ernsten Bibelforscher“ oder Zeugen Jehovas. Sie lehnten den Nationalsozialismus und seine Ideologie aus Glaubensgründen ab, und verweigerten mit dem Verweis auf die göttliche Obrigkeit den „Hitlergruß“, den Militärdienst sowie die Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Organisationen.

Auf die zunehmenden Konflikte mit den nationalsozialistischen Machthabern reagierte die Glaubensgemeinschaft mit offenem Protest, dem Verhaftungen und Verschleppungen in Konzentrationslager folgten. 1936/37 verstärkte das NS-Regime mit der Einrichtung eines eigenen Sonderreferates bei der Geheimen Staatspolizei die reichsweiten Verfolgungsmaßnahmen. Geringste Verstöße gegen das Verbot der Glaubensgemeinschaft, wie etwa die Teilnahme an Bibelkreisen oder der Bezug des „Wachtturms“ wurden verfolgt. Sondergerichte verurteilten die Festgenommenen meist zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen. „Wiederholungstäter“ wurden im Anschluss an die Strafe oft noch jahrelang in verschiedenen Haftstätten und Konzentrationslagern festgehalten.

Das Beispiel von Hermine König aus Baden-Baden, einer „unbelehrbaren, äußerst hartnäckigen Bibelforscherin“ zeigte nahezu exemplarisch, wie sich die Zeugen Jehovas dem nationalsozialistischen Regime mit aller Konsequenz verweigerten. Trotz Verbot, Verfolgung und Konzentrationslagerhaft hielten die meisten Mitglieder an ihrer Glaubensgemeinschaft fest. Die KZ-Haft fassten sie als Glaubensprüfung auf. „Ursprünglich eingeliefert wegen ihres widerständigen Verhaltens in Freiheit, verbleiben sie nunmehr in dem KZ wegen ihres widerständigen Verhaltens in dem KZ“ (Hesse, Hans/ Harder, Jürgen: „Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“. Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenberg und Ravensbrück, Essen 2001)

Von den etwa 25 000 Zeugen Jehovas im Deutschen Reich waren nahezu 11 000 Personen von der nationalsozialistischen Verfolgung betroffen. Zwischen 1933 und 1945 kamen über tausend Zeugen Jehovas ums Leben, so auch Hermine König, die seit 1937 in zahlreichen Haftanstalten und dem KZ Moringen inhaftiert ist und schließlich 1942 im KZ Ravensbrück starb.

1940 nach Gurs deportierte Jüdinnen und Juden

In allen Städten und Dörfern in Baden, der Pfalz und dem Saarland geschah am Morgen des 22. Oktober 1940 das Gleiche: Polizisten und Gestapoleute erschienen an den Wohnungstüren der jüdischen Bevölkerung und forderten die Menschen auf, innerhalb kürzester Zeit ihre Koffer zu packen. Wohin die Reise gehen sollte, blieb völlig unklar. 50 kg Gepäck und nicht mehr als 100 Reichsmark pro Person durften mitgenommen werden. Überlegtes Packen war da nicht möglich.

Juden und Jüdinnen wurden zu Sammelstellen gebracht. Es begann eine dreitägige Zugfahrt ins Ungewisse – wie sich später herausstellen sollte nach Gurs, einem Internierungslager in Vichy-Frankreich. Dort herrschten besonders für ältere Leute, Kranke und Kinder fürchterliche Bedingungen. Für viele wurde die „Hölle von Gurs“ eine Zwischenstation auf dem Weg nach Auschwitz und andere Lager im Osten.

Etwa 6500 Menschen wurden an diesem Tag deportiert. Nach sieben Jahren Nazidiktatur, in denen sie gedemütigt, entrechtet und ausgeraubt worden waren, verloren sie nun fast all ihr Hab und Gut und jegliche Rückzugsmöglichkeit in die eigenen vier Wände. Nun mussten sie sich vollkommen ausgeliefert fühlen. Zynischerweise fiel das Datum der Deportation auf den letzten Tag des jüdischen Laubhüttenfests.

Jüdische Bürger und Gäste in Baden-Baden

Im Baden-Baden des 19. Jahrhunderts, der „Sommerhauptstadt Europas“, wie der aufstrebende Kurort damals genannt wurde, begegneten sich prominente Gäste wie Queen Victoria und der deutsche Kaiser, berühmte Dichter wie Turgenjew und Musiker wie der Komponist Giacomo Meyerbeer. Für die jüdischen Gäste erhielten zwei jüdische Gastwirte die Konzession, in der Sommersaison ein koscheres Restaurant zu führen. Eine zentrale Rolle im Kulturleben des Ortes spielte der Jude David Raphael Marx. Sein 1816 gegründetes „Leseinstitut“ mit einer großen Palette von internationalen Zeitungen und Belletristik in elegantem Ambiente wurde zum Treffpunkt prominenter Gäste aus aller Welt.

Baden-Baden – ein judenfreundlicher Ort? Nur sehr bedingt: es wurden zwar keine konfessionellen Unterschiede gemacht, wenn es sich um Kurgäste handelte. Sobald es aber um die Vergabe von Ortsbürgerrecht und Geschäftskonzessionen ging, bemühten Stadtverwaltung und Bürger antisemitische Vorurteile, um die Niederlassung von Juden zu verhindern. Zu groß war die Sorge vor der zusätzlichen Konkurrenz bei Kaufleuten und Handwerkern. Die Stadt versuchte erfolgreich den staatlich intendierten Emanzipationsprozess unter dem liberalen Großherzog von Baden zu torpedieren. Erst mit dem Gesetz vom 4. Oktober 1862, das die vollständige rechtliche Gleichstellung der Juden in Baden verfügte, war dieser Politik ein Ende gesetzt.

Juden konnten nun auch nach Baden-Baden ziehen, im Jahr 1900 machten sie 1 % der Stadtbevölkerung aus. Der Fremdenverkehr bot gute Lebensbedingungen für jüdische Geschäftsleute, Ärzte, Rechtsanwälte, wohlhabende Pensionäre und nicht zuletzt Künstler. Sie waren bald integriert und konnten am 18. August 1899 die von Ludwig Levy erbaute Synagoge in der Stephanienstraße einweihen.

In dem internationalen Kurort fühlten sie sich sicher und das, obwohl antijüdische Übergriffe auch hier nicht ausblieben. Besonders stark nahmen diese nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und in den Jahren der Weltwirtschaftskrise zu. Aber in Baden-Baden stellten sich Hoteliers und Geschäftsleute deutlich einer offenen antisemitischen Agitation entgegen. Auch die Stadtverwaltung reagierte schnell und energisch, denn für einen Kurort mit internationalem Publikum waren diese Übergriffe unhaltbar und geschäftsschädigend.

Selbst die nationalsozialistischen Politiker verfolgten zunächst einen toleranteren Kurs in dem Kurort als im restlichen Reich: man wollte den Schein einer ruhigen und sicheren Ordnung erwecken. Der kosmopolitische Badeort sollte als „Visitenkarte“ des Deutschen Reichs der Weltöffentlichkeit das neue Deutschland von seiner besten Seite zeigen.

Diese Politik verstärkte bei der jüdischen Bevölkerung das Gefühl der Sicherheit und nährte die Hoffnung, in dem internationalen Kurort eine Nische gefunden zu haben, in der man das NS-Regime halbwegs unbeschadet überstehen konnte und vor direkten Ausschreitungen mehr geschützt zu sein als anderswo in Deutschland – auch wenn hier wie anderenorts Isolierung und Ausgrenzung für den Einzelnen schmerzlich spürbar waren. Dies führte dazu, dass zahlreiche Juden noch nach 1933 in das Weltbad zogen – 40%  der Zugezogenen waren über 50 Jahre alt. Vermutlich scheuten diese älteren Menschen das Risiko der Auswanderung. Für die Absicht, sich an diesem Ort längerfristig niederzulassen, spricht auch die Tatsache, dass 5% der zugezogenen Familien zwischen 1933 und 1937 Grundbesitz erwarben.

Und dennoch: Am 10. November 1938 brannte die Synagoge wie in all den anderen Städten des deutschen Reichs. Das war das Ende eines Traums, den Juden und Nichtjuden im Weltbad geträumt hatten. Baden-Baden hatte sich eben nicht als Ort der Weltoffenheit und Toleranz erwiesen, wie es seinem sorgfältig gepflegten Image entsprochen hätte. 52 Baden-Badener Juden wurden an diesem Tag in das KZ Dachau abtransportiert. Die Synagoge wurde – wahrscheinlich auch aus Rücksichtnahme auf die Nachtruhe der Kurgäste – erst mittags von SS-Leuten angezündet. Es kam zwar nicht im gleichen Ausmaß zu Übergriffen auf Geschäfte und Privatwohnungen wie in vielen anderen deutschen Städten, aber auch hier wurde geprügelt und geplündert. Besonders bei den Vorfällen in der Synagoge hatte man nichts ausgelassen, die Menschen, ihren Glauben und ihr Gotteshaus zu entwürdigen.

Spätestens der Novemberpogrom und die ihm folgenden existenzvernichtenden Verordnungen führten zu einer Massenflucht. Viele, die bis dahin verkannt hatten, wie prekär ihre Lage war, versuchten nun, verzweifelt ein Visum für ein Auswanderungsland zu bekommen.

Und nur zwei Jahre später sollte Baden-Baden zu einem der Orte werden, in dem es zu einer Massendeportation aus dem Deutschen Reich kam: Früh am Morgen des 22. Oktober 1940 erschienen Polizisten und Gestapoleute an den Wohnungstüren der jüdischen Bevölkerung und forderten 116 Menschen auf, innerhalb einer Stunde zu packen und ihre Heimat zu verlassen. Das Gleiche geschah in allen anderen Städten des Südwestens: in Baden, der Pfalz und dem Saarland. Das Ziel war Gurs, ein Internierungslager in den Pyrenäen im unbesetzten Frankreich. Von dort aus gingen ab August 1942 regelmäßig Transporte über das Sammellager Drancy bei Paris in die Vernichtungslager des Ostens.

In Baden-Baden waren nach der Deportation nach Gurs knapp 100 Juden zurückgeblieben: vornehmlich ältere Leute zwischen 50 und 80 Jahren, die nicht transportfähig waren. Die meisten von ihnen wurden später deportiert. Nach dem 10. Oktober 1944 lebten nur noch 22 Juden in der Stadt, die durch ihren nichtjüdischen Ehepartner geschützt waren. Verhängnisvoll war es jedoch, wenn dieser verstarb.

Insgesamt wurden 75 Baden-Badener Juden in Vernichtungslagern ermordet.

Politisch verfolgte

Mit der am 28. Februar 1933, am Tag nach dem Brand des Reichstags in Berlin, vom Reichspräsidenten Hindenburg erlassenen Notverordnung wurden mit einem Schlag die politischen Grundrechte in Deutschland außer Kraft gesetzt und der permanente Ausnahmezustand verhängt. Damit war der Startschuss zur Gleichschaltung der Gesellschaft und der sie bisher tragenden politischen, sozialen und bürgerschaftlichen Institutionen und Einrichtungen gegeben. Die politischen Parteien und Massenorganisationen aus der sog. „Systemzeit“ wurden bis auf die NSDAP und deren parteinahe Einrichtungen aufgelöst, ihre bisherigen Mitglieder zwangsweise in den „neuen Staat“ integriert, zur Auswanderung gezwungen oder politisch verfolgt und entrechtet. Dabei ging das NS-Regime mit einer fast beispiellosen Härte und Konsequenz gegen Andersdenkende vor, die nicht dem neuen Ideal der NS-Volksgemeinschaft entsprachen oder sich ihr nicht unterwerfen wollten. Zu Symbolen der Unterdrückung, ja der Vernichtung derjenigen, die sich nichtkonform verhielten oder durch ihr abweichendes Verhalten die „Volksgemeinschaft“ in Frage stellten, wurden die neu errichteten Konzentrationslager, die zu Stätten brutaler Gewalt für ihre Insassen wurden.

Die breite Öffentlichkeit berauschte sich am propagandistischen Auftritt des NS-Regimes, das sich mit seinen Massenkundgebungen, den öffentlichen Festen und Großveranstaltungen regelmäßig selbst inszenierte und damit die Einheit von „Führer“, Partei und „Volkskörper“ nachhaltig beschwor. Wer nicht mitmachte und sich abseits hielt riskierte, sich im engen Netz der Verfolgung, der Überwachung und der Willkürmaßnahmen zu verfangen, das von der Geheimen Staatspolizei und einer gleichgeschalteten Justiz ausgeworfen wurde. Bereitwillige Unterstützung erhielten sie von den unzähligen Denunzianten, die ein Klima der Angst und des gegenseitigen Misstrauens schufen (was erlaubte, die Gestapo- und SD-Mitarbeiter 1937 bei ca. 15.000 hauptamtlichen Mitarbeitern bei einer Bevölkerungszahl von 60 Millionen zu belassen, während die DDR für ihre 17 Millionen Bürger ca. 170.000 hauptamtliche Kontrolleure für notwendig hielt. Götz Aly, Frankfurt 2005, S. 27).

Eigens installierte Sondergerichte, für das Land Baden in Mannheim und in Freiburg, ahndeten die tausenden von Vergehen aus dem willkürlich dehnbaren Feld des abweichenden Verhaltens.

Für das Baden-Badener Opferbuch wurden weitgehend die Fälle abweichenden politischen Verhaltens herangezogen, die beim Sondergericht Mannheim verhandelt wurden und die heute im GLA Karlsruhe im Bestand 507 verwahrt werden. Eine systematische Durchsicht der Überlieferung des Sammelbestandes 309 Staatsanwaltschaften, ebenfalls im GLA verwahrt, steht auf der To-Do-Liste der Nachcorona-Zeit.